Forschungspreise

Die Jury der Forschungspreise

Dr. Brett Abarbanel

Professor

University of Nevada Las Vegas (UNLV), USA

Dr. Bo Bernhard

Professor

University of Nevada Las Vegas (UNLV), USA

Dr. Luke Clark

Professor

University of British Columbia, Vancouver (UBC), Canada

Dr. Frederike Petzschner

Professor

Brown University, Providence, USA

Dr. Kahlil Philander

Professor

Washington State University, Seattle, USA

Dr. Tone Roald

Professor

University of Copenhagen, Denmark

Die Forschungspreise

Informationen zu Eignung, förderfähiger Forschung und Nominierungsverfahren

Zweck der Stiftung nach § 2 Abs. 2 der Stiftungssatzung ist die regelmäßige Auslobung eines Forschungspreises für bereits publizierte oder zur Publikation eingereichte Forschungsvorhaben, insbesondere mit Blick auf die Ursachen von Glücksspielsucht und deren Bekämpfung sowie hinsichtlich des Verbraucherschutzes zur Erreichung der glücksspielrechtlichen Zielvorgaben in § 1 des Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vom 1. Juli 2021 in seiner jeweils geltenden Fassung, wobei das Forschungsvorhaben das Erleben und die Akzeptanz der Glücksspielkundinnen und –Kunden miterfasst und mitberücksichtigt.

Nominierungsverfahren

1. Eignung für die Nominierung

Die Ausschreibung für den Preis richtet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler akkreditierter akademischer Einrichtungen oder Universitäten im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Schweiz, Österreich).

Geeignete Kandidatinnen und Kandidaten sollten über nachgewiesene Fachkenntnisse in dem für den Forschungspreis relevanten Fachgebiet verfügen. Diese Expertise kann durch veröffentlichte Forschungsarbeiten, bedeutende Beiträge auf diesem Gebiet oder andere relevante Indikatoren für ihr Wissen und ihre Erfahrung nachgewiesen werden.

2. Kriterien

Die Forschung muss einen neuartigen Beitrag zur Erforschung des Glücksspiels und/oder der Spielsucht leisten. Sie soll einen herausragenden Beitrag zum öffentlichen Interesse am Glücksspiel im Sinne des § 1 Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) leisten. Die Preisvergabe erfolgt auf Grundlage der in § 14 Abs. 1 der Stiftungssatzung genannten Kriterien.

3. Teilnahmeberechtigung des Autors

Um für den Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung in Frage zu kommen, müssen die Nominierten einer akademischen Forschungseinrichtung mit Sitz im deutschsprachigen Raum angehören (Teilnahmeberechtigte Autoren). Dazu gehören Deutschland, Österreich und die Schweiz. Damit wird sichergestellt, dass der Preis herausragende Wissenschaft in dieser Region ehrt und Innovationen fördert.

Im Falle von Forschung, die von einem Team durchgeführt wird, können nur berechtigte Autoren Preisgelder erhalten, aber alle Autoren, die an der Studie beteiligt sind, werden als Teil der Nominierung des Preises betrachtet (beitragende Autoren[1]). Der Beitrag jedes Autors zur Forschung sollte klar angegeben werden. Von den in Frage kommenden Autorinnen und Autoren wird erwartet, dass sie einen substanziellen Beitrag zur Konzeptualisierung, Methodik, Untersuchung und/oder Betreuung der Forschung geleistet haben.[2]

Die nominierende Institution ist dafür verantwortlich, alle teilnahmeberechtigten und beitragenden Autorinnen und Autoren zu identifizieren und die Aufteilung des Preisgeldes unter den teilnahmeberechtigten Autorinnen und Autoren zu koordinieren. Dazu gehört auch, dass vor der Einreichung der Nominierung die ausdrückliche Zustimmung aller beitragenden Autorinnen und Autoren zur Nominierung eingeholt wird.

Die Rolle der Institution gewährleistet einen fairen und transparenten Prozess, bei dem alle Mitwirkenden an der innovativen Forschung angemessen anerkannt werden.

Für den Hauptpreis können Autorinnen und Autoren in jeder Phase ihrer Karriere nominiert werden.

Ein Nachwuchsforschungspreis ist für Forschende verfügbar, die nicht mehr als 10 Jahren nach Erhalt ihres Abschlusses (z. B. PhD, Master) wissenschaftlich tätig sind. Der Nachwuchsforschungspreis und das damit verbundene Preisgeld werden nur an Erstautoren vergeben.

4. Institutionelle Nominierung

Die Forschung muss in Zugehörigkeit zu einer wissenschaftlichen Einrichtung aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich, mit der der/die Nominierte(n) assoziiert ist/sind, durchgeführt und von dieser nominiert werden. Dieses Kriterium unterstreicht das Engagement des Preises für die Einhaltung höchster Standards akademischer Integrität und Qualität.

Die nominierende Institution ist für die ethische Durchführung der nominierten Forschung verantwortlich. Dazu gehören:

  • Ethische Aufsicht: Akademische Einrichtungen sind für die ethische Aufsicht über die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführte Forschung verantwortlich. Dazu gehört häufig ein Institutional Review Board (IRB) oder eine Ethikkommission, die Forschungsprotokolle prüft und genehmigt, um sicherzustellen, dass sie so konzipiert und durchgeführt werden, dass die Rechte und das Wohlergehen der Versuchspersonen respektiert werden.
  • Aus- und Weiterbildung: Institutionen spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung von Forschenden über ethische Standards und Praktiken. Dazu gehören in der Regel Schulungen zur verantwortungsvollen Durchführung von Forschung, zum Schutz menschlicher Probanden und zu anderen relevanten ethischen Fragen.
  • Wissenschaftliche Integrität: Institutionen sind dafür verantwortlich, ein Umfeld zu schaffen, das die Integrität der Forschung fördert. Dazu gehören Richtlinien und Praktiken, die Fehlverhalten verhindern und Ehrlichkeit, Genauigkeit, Effizienz und Objektivität in der Forschung fördern.
  • Interessenkonflikt und Zuweisung von Autorenansprüchen: Akademische Einrichtungen haben eine doppelte Rolle: Sie müssen Interessenkonflikte moderieren und eine ordnungsgemäße Zuweisung von Credits zwischen Autoren sicherstellen. Interessenkonflikte können die Integrität der Forschung beeinträchtigen und zu einer unzulässigen Beeinflussung durch externe Interessen führen. Institutionelle Richtlinien müssen von Forschenden verlangen, dass sie finanzielle oder andere Beziehungen, die ihre Forschung beeinflussen könnten, sowie Prozesse zur Bewältigung identifizierter Konflikte offenlegen.

Im Rahmen des Deutschen Innovationspreises Glücksspielforschung ist die nominierende Institution verpflichtet, die Autorenschaft der nominierten Forschung und die Verteilung der Credits unter den Autorinnen und Autoren zu bestätigen. Diese Bestätigung ist ein wichtiger Teil des Nominierungsprozesses und stellt sicher, dass der Preis die richtigen Personen für ihre Beiträge anerkennt. Er unterstreicht das Engagement des Preises für die Förderung von wissenschaftlicher Integrität, Transparenz und Fairness bei der Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten.

Der Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung erfordert, dass die nominierte Forschung in Verbindung mit einer akademischen Institution durchgeführt und von dieser eingereicht werden muss, um sicherzustellen, dass die Forschung der ethischen Aufsicht und Prüfung unterzogen wurde, die diese Institutionen bieten. Diese Anforderung unterstreicht das Engagement des Preises für die Förderung von Forschung, die nicht nur unser Verständnis von Glücksspiel und/oder Spielsucht voranbringt, sondern dies auch auf eine Weise tut, die den höchsten ethischen Standards entspricht.

5. Förderfähige Forschung

Bei der nominierten Forschung muss es sich um die eigene Originalarbeit der beitragenden Autoren handeln. Bei der nominierten Arbeit muss es sich um eine theoretische, empirische oder methodische wissenschaftliche Arbeit handeln, die in englischer Sprache verfasst ist.

Es sollte sich um eine einzelne Studie oder eine eng verwandte Gruppe von Studien handeln, die in den letzten fünf (5) Jahren vor dem Bewerbungszeitraum zur Veröffentlichung in einer oder mehreren von Experten begutachteten akademischen Veröffentlichungen angenommen wurden.

6. Einreichung von Nominierungen

Das Einreichungsverfahren für die Nominierung ist so konzipiert, dass eine umfassende und strenge Überprüfung des Forschungsbeitrags der Nominierten gewährleistet ist. Es umfasst die folgenden Komponenten:

  • Forschungszusammenfassung:
    Der Nominierende soll eine Zusammenfassung der Forschungsarbeit einreichen, die nominiert wird. Diese Zusammenfassung sollte die Ziele, die Methodik, die Ergebnisse und die Implikationen der Forschung kurz und bündig beschreiben. Es sollte aufzeigen, warum die Forschung innovativ ist und wie sie das Verständnis von Glücksspiel und/oder Spielsucht unter Berücksichtigung der Kriterien nach § 14 Abs. 1 der Stiftungssatzung voranbringt.
  • Erklärung zu den Auswirkungen auf die Glücksspielforschung:
    Der Nominierende soll eine Erklärung abgeben, in der er beschreibt, wie die Forschung zum Bereich der Glücksspielstudien beiträgt. Dies kann Auswirkungen auf regulatorische Anforderungen an den Verbraucherschutz, die Suchtprävention, die öffentliche Ordnung, die Managementwissenschaft oder andere relevante Bereiche umfassen, die den Verbrauchern und/oder der Öffentlichkeit zugutekommen.
  • Relevanz für die Mission der Stiftung:
    Der Nominierende soll beschreiben, wie die Forschung mit der Mission des Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung und der Deutschen Stiftung Glücksspielforschung übereinstimmt und dazu beiträgt.
  • Nachweis der Veröffentlichung:
    Als Nachweis für die Akzeptanz der Forschung in einer von Experten begutachteten akademischen Publikation sollte der Nominator eine Kopie des Annahmeschreibens der entsprechenden wissenschaftlichen Zeitschrift oder Konferenz oder ein überprüfbares Zitat der veröffentlichten Arbeit beifügen.
  • Angaben zum Autor:
    Der Nominierende sollte Details über den Nominierten angeben, einschließlich seiner Zugehörigkeit, seines akademischen Hintergrunds und seiner Rolle in der Forschung. Wenn die Forschung von einem Team durchgeführt wurde, sollten Angaben zu allen nominierten Autoren gemacht werden.

Großer Wert wird darauf gelegt, die Integrität und die moralischen Standards, die von den Autoren an den Tag gelegt wurden, anzuerkennen. Dieser Fokus geht über ihre wissenschaftlichen Beiträge hinaus und umfasst auch die ethischen Qualitäten, die ihre Arbeit ausmachen.

Eigenschaften wie die Einhaltung der Forschungsethik, das Engagement für Wahrheit und Genauigkeit, Integrität, Respekt für Vielfalt und Inklusivität sowie das Engagement für die verantwortungsvolle Nutzung und Verbreitung von Wissen sind wichtige Aspekte bei der Bewertung.

Diese Qualitäten erhöhen nicht nur die Glaubwürdigkeit ihrer Forschung, sondern dienen auch als Vorbild für andere Wissenschaftler und Praktiker auf diesem Gebiet.

  • Institutionelle Befürwortung: Dem Nominator soll ein Empfehlungsschreiben eines hochrangigen Vertreters (z. B. Dekan/Prodekan, Institutsdirektor, Präsidenten-/Vizerektor) der nominierenden Institution beigefügt werden, in dem die Unterstützung der Institution für die Nominierung bestätigt und die Integrität und Qualität der Forschung bescheinigt wird.

Alle Nominierungsunterlagen sollten in englischer Sprache eingereicht werden. Die Nominierenden werden aufgefordert sicherzustellen, dass ihre Einreichung vollständig und gut vorbereitet ist, um eine umfassende Überprüfung zu ermöglichen.

Die Deutsche Stiftung Glücksspielforschung gGmbH stellt eine Einreichungsvorlage zur Verfügung.

[1] Beitragsautoren sind nicht berechtigt, einen Teil des Preisgeldes zu erhalten, werden aber im Preis genannt.

[2] Siehe CRediT-Autorenanweisung: https://www.elsevier.com/authors/policies-and-guidelines/credit-author-statement

Der Deutsche Innovationspreis Glücksspielforschung

Über den Preis

Für den Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung können Autorinnen und Autoren in jeder Phase ihrer Karriere nominiert werden.

Einmal jährlich werden bis zu drei „Deutsche Innovationspreise Glücksspielforschung“ vergeben, die mit jeweils

EUR 200.000,-

dotiert sind.

Die Geldpreise werden aufgeteilt, wobei 70% an die Nominierungsinstitution und 30% an die Autoren/Forscher vergeben werden. Die Empfängerinstitution kann nach eigenem Ermessen Unterpreise vergeben. Der Forscherpreis wird den Studienautoren gemäß der in der Bewerbung abgegebenen Erklärung der Forschungsinstitution zugeteilt.

Bewerbungsverfahren und "Jetzt Bewerben"

Bitte beachten Sie folgende rechtsverbindliche Regelungen bevor Sie Unterlagen einreichen:

1. Die Bewilligung des Forschungspreises kann ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurückgenommen werden, wenn sie auf falschen Tatsachen beruhte oder durch unzutreffende Angaben erlangt wurde.

2. Hat die Preisträgerin oder der Preisträger Leistungen ohne Rechtsgrund erhalten, besteht ein Rückzahlungsanspruch seitens der Deutschen Stiftung Glückspielforschung gGmbH. Erhaltene Leistungen sind unverzüglich zurückzuerstatten. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob die durch den Forschungspreis gewährten Leistungen bereits ganz oder teilweise verwendet oder verbraucht worden sind.

Projekt einreichen

    Falls eine Serie von bis zu drei Publikationen eingereicht wird

    Der Deutsche Nachwuchsforschungspreis Glücksspielforschung

    Über den Preis

    Für den Nachwuchsforschungspreis können nur Autorinnen und Autoren nominiert werden, die nicht mehr als 10 Jahren nach Erhalt ihres Abschlusses (z. B. PhD, Master) wissenschaftlich tätig sind. Der Nachwuchsforschungspreis und das damit verbundene Preisgeld werden nur an Erstautoren vergeben.

    Einmal jährlich wird ein „Deutscher Nachwuchsforschungspreis Glücksspielforschung“ vergeben, der mit

    EUR 30.000,-

    dotiert ist.

    Der Nachwuchsforschungspreis wird an eine einzelne Person vergeben.

    Bewerbungsverfahren und Jetzt Bewerben

    Bitte beachten Sie folgende rechtsverbindliche Regelungen bevor Sie Unterlagen einreichen:

    1. Die Bewilligung des Forschungspreises kann ganz oder teilweise mit Wirkung für die Vergangenheit oder für die Zukunft zurückgenommen werden, wenn sie auf falschen Tatsachen beruhte oder durch unzutreffende Angaben erlangt wurde.

    2. Hat die Preisträgerin oder der Preisträger Leistungen ohne Rechtsgrund erhalten, besteht ein Rückzahlungsanspruch seitens der Deutschen Stiftung Glückspielforschung gGmbH. Erhaltene Leistungen sind unverzüglich zurückzuerstatten. Der Rückzahlungsanspruch besteht unabhängig davon, ob die durch den Forschungspreis gewährten Leistungen bereits ganz oder teilweise verwendet oder verbraucht worden sind.

    Projekt einreichen

      Falls eine Serie von bis zu drei Publikationen eingereicht wird

      Das Auswahlverfahren

      1. Anforderungen an die Qualifikation des Beirats

      Die Bewerbungen werden von einer international anerkannten wissenschaftlichen Jury („Jury“) in Form eines Beirats bewertet. Die Mitglieder des Beirats müssen über folgende Qualifikationen verfügen:

      • Akademische Exzellenz: Die Mitglieder verfügen über einen starken akademischen Hintergrund und verfügen über einen Doktortitel oder eine gleichwertige Qualifikation in einem relevanten Bereich. Sie sollten für ihre eigenen wissenschaftlichen Beiträge bekannt sein, die durch ihre Forschungspublikationen und andere wissenschaftliche Aktivitäten belegt sind.
      • Berufserfahrung: Die Mitglieder sollten über umfangreiche Erfahrungen in ihrem jeweiligen Forschungsgebiet verfügen. Dies sollte idealerweise jahrelange Forschung, Lehre oder Politikentwicklung in ihrem Bereich umfassen.
      • Interdisziplinäres Verständnis: Angesichts der facettenreichen Natur der Glücksspielforschung, die Psychologie, Soziologie, Wirtschaft, öffentliche Gesundheit und andere Bereiche umfasst, sollten die Jurymitglieder unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen vertreten.
      • Internationale Anerkennung: Die Mitglieder sollten über ihr eigenes Land hinaus anerkannt sein. Dies kann durch internationale Kooperationen, Positionen in internationalen Organisationen, Auszeichnungen von internationalen Gremien oder die Mitarbeit in den Redaktionsgremien internationaler Zeitschriften angezeigt werden.
      • Ethisches Ansehen: Die Jurymitglieder sollten eine tadellose ethische Bilanz vorweisen können. Dazu gehören die Einhaltung von Standards für die wissenschaftliche Integrität, die Wahrung der Vertraulichkeit im Begutachtungsprozess und die Vermeidung von Interessenkonflikten.
      2. Kriterien

      Der Bewertungsrahmen besteht aus fünf Schlüsselkriterien, von denen angenommen werden kann, dass sie die wichtigsten Aspekte wirkungsvoller Forschung erfassen. Diese Kriterien bieten einen umfassenden und ausgewogenen Ansatz, um die Verdienste der für den Preis nominierten Forschung zu bewerten. Sie sollen die Tiefe und Breite des Beitrags der Forschung auf diesem Gebiet, die Neuartigkeit und Strenge ihrer Methodik, die potenziellen gesellschaftlichen und politischen Implikationen ihrer Ergebnisse und ihre Übereinstimmung mit Mission und Zielen des Deutschen Innovationspreises Glücksspielforschung und der Deutschen Stiftung Glücksspielforschung gGmbH hervorheben.

      a) Relevanz für das Feld

      Dieses Kriterium bewertet, wie eng die Forschung mit dem Bereich des Glücksspiels und/oder der Spielsucht verbunden ist. Es wird geprüft, ob die Arbeit zentrale Themen, Herausforderungen oder Wissenslücken in diesen Bereichen adressiert. Eine ausgezeichnete Bewertung in dieser Kategorie würde für Forschung stehen, die einen wesentlichen Beitrag zu diesem Bereich leisten kann, indem sie kritische Fragen oder Probleme anspricht und möglicherweise politische Maßnahmen oder Interventionen im Zusammenhang mit Glücksspiel und/oder Spielsucht leitet.

      b) Innovation

      Dies misst den Grad der Neuheit und Originalität in der Forschung. Es wird untersucht, ob die Arbeit neue Theorien, Methoden oder Erkenntnisse in die Erforschung des Glücksspiels und/oder der Spielsucht einführt. Es kann auch darauf eingegangen werden, ob die Forschung einen einzigartigen Aspekt oder eine Perspektive behandelt, die noch nicht gründlich erforscht wurde. Forschung, die in dieser Kategorie sehr gut abschneidet, würde neue Wege beschreiten und möglicherweise zu einem Paradigmenwechsel in der Art und Weise führen, wie Glücksspiel und/oder Spielsucht verstanden und angegangen werden.

      c) Wissenschaftliche Strenge

      Dieses Kriterium bewertet die Qualität des Forschungsdesigns, der Methodik und der Analyse. Es wird geprüft, ob die Arbeit methodisch fundiert ist, die Ergebnisse robust sind und die Schlussfolgerungen durch die Evidenz gut gestützt sind. Eine ausgezeichnete Punktzahl in dieser Kategorie würde eine Forschung kennzeichnen, die beispielhaft für Best Practices in Forschungsdesign und -methodik steht.

      d) Mögliche Auswirkungen

      Dies bewertet das Potenzial der Forschung, einen signifikanten Einfluss auf unser Verständnis von Glücksspiel oder die Prävention von Spielsucht oder die Verbesserung des Verbraucherwohls zu haben. Es wird untersucht, ob die Forschung die Politik leiten, Praktiken beeinflussen und/oder dazu beitragen könnte, das Leben von Spielern, ihrem sozialen Umfeld und der breiteren Gemeinschaft zu verbessern. Forschung mit hoher Punktzahl in dieser Kategorie hätte ein klares, nachweisbares Potenzial, sinnvolle, positive Veränderungen in der realen Welt in Bezug auf Glücksspiel und/oder Spielsucht zu bewirken, die über akademische Beiträge hinausgehen.

      e) Ausrichtung auf die Mission

      Dieses Kriterium bewertet, wie gut die Forschung mit dem Auftrag und den Werten der Deutschen Stiftung Glücksspielforschung gGmbH übereinstimmt. Es wird geprüft, ob die Arbeit zur Förderung innovativer Forschung beiträgt, die zum besseren Verständnis und zur Prävention von Spielsucht und zur Verbesserung des Verbraucherwohls beiträgt, einschließlich der Erforschung des gesamten Spektrums des Glücksspiels (pathologisch und nicht-pathologisch). Eine hervorragende Punktzahl in dieser Kategorie würde eine Forschung kennzeichnen, die eng mit dem Auftrag und den Zielen der Stiftung verbunden ist und wesentlich dazu beiträgt, einschließlich der Ziele des § 1 GlüStV 2021.

      3. Erste Überprüfung

      Nach Eingang der vollständigen Nominierungen führt jedes Mitglied der Jury eine erste Prüfung jeder Nominierung durch. Diese Evaluierung konzentriert sich auf die Innovation, die wissenschaftliche Strenge, die potenziellen Auswirkungen der Forschung und die Ausrichtung auf das Leitbild der Deutschen Stiftung Glücksspielforschung gGmbH.

      4. Engere Auswahl der Nominierungen

      Nach der ersten Begutachtung trifft sich die Jury, um eine Shortlist möglicher Preisträger zusammenzustellen, die durch eine gemeinsame Bewertung der Einreichungen erreicht wird. In dieser Phase ist es das Ziel der Jury, alle Nominierungen einzubeziehen, die ein legitimes Potenzial haben, Anwärter auf den Preis zu sein, um sicherzustellen, dass sie in die nächste Phase der Begutachtung gelangen.

      5. Begutachtung durch Fachkollegen

      Der Peer-Review-Prozess kann beinhalten, die Ansichten und Erkenntnisse externer Experten einzuholen, die auf dem Gebiet der Glücksspielforschung anerkannt sind und/oder Fachexperten in eng verwandten Disziplinen sind. Diese Expertinnen und Experten, die nicht Teil der Jury sind, werden ad hoc aufgrund ihres Wissens und Verständnisses der spezifischen Forschungsgebiete ausgewählt, die die in die engere Wahl gezogenen Bewerbungen repräsentieren, die nicht bereits von der Jury reflektiert werden.

      Jedem Peer-Reviewer wird eine Begutachtung zugewiesen, die auf sein Fachgebiet abgestimmt ist. Ihre Aufgabe ist es, die Einreichung eingehend zu prüfen und den wissenschaftlichen Wert, die Originalität und den innovativen Charakter der Forschung, die potenziellen Auswirkungen der Arbeit und die Eignung des/der Nominierten(n) zu bewerten.

      In ihrer Begutachtung werden die Gutachter ermutigt, die besonderen Beiträge der nominierten Forschung zu erläutern und ihre Relevanz und Anwendbarkeit auf das größere Feld der Glücksspielforschung zu kommentieren. Sie werden auch gebeten, die Arbeit in einen breiteren wissenschaftlichen Kontext zu stellen, um der Jury zu helfen, ihre Bedeutung und mögliche Auswirkungen zu verstehen.

      Die Rolle von Peer Reviews ist beratender Natur und bietet ein umfassendes Verständnis des Wertes und der potenziellen Auswirkungen der Arbeit auf das Feld. Die endgültige Entscheidung hängt jedoch von der kollektiven Bewertung der Jury ab, die entscheidet, welche Nominierung am besten mit dem Ziel des Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung übereinstimmt und am meisten zum Fortschritt des Feldes beiträgt.

      6. Abschließende Beratung und Entscheidung

      Im Anschluss an den Peer-Review-Prozess tritt der Beirat erneut zusammen, um über die endgültigen Preisträger zu beraten und zu entscheiden. Ihr Entscheidungsprozess ist ganzheitlich und berücksichtigt alle fünf Schlüsselkriterien.

      Der Beratungsprozess läuft wie folgt ab:

      Um in der Endrunde für potenzielle Preisträger berücksichtigt zu werden, sollte die Nominierung von der Jury einstimmig genehmigt werden. Eine einstimmige Entscheidung bedeutet einen klaren Konsens unter allen Mitgliedern der Jury über den Wert und die Bedeutung der Forschung.

      In den abschließenden Beratungen strebt die Jury eine einstimmige Entscheidung bei der Auswahl des Preisträgers an. Ist ein einstimmiger Beschluss nicht möglich, wird ein Mehrheitsbeschluss umgesetzt. Bei Stimmengleichheit, bei der zwei oder mehr Nominierungen die gleiche Anzahl von Stimmen erhalten, wird ein Tie-Breaker-Verfahren eingeleitet. Die Jury kann die entscheidende Stimme von einem externen Experten einholen, die bzw. der nicht der Jury angehört. Diese Person muss über eine ähnliche berufliche Qualifikation wie die Jury verfügen und nur die Bewerbungen berücksichtigen, die den Gleichstand bilden.

      7. Enthaltung

      Es kann Situationen geben, in denen sich ein Jurymitglied der Stimme enthält. Eine Stimmenthaltung kann auftreten, wenn ein Jurymitglied der Meinung ist, dass es keine unparteiische Entscheidung treffen kann, z. B. wenn ein Interessenkonflikt mit einer bestimmten Nominierung besteht, oder wenn ein Jurymitglied der Ansicht ist, dass es nicht über ausreichende Fachkenntnisse verfügt, um eine bestimmte Nominierung angemessen zu beurteilen. Stimmenthaltungen werden respektiert und zählen nicht zur Gesamtzahl der Stimmen. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der abgegebenen Stimmen der übrigen Mitglieder getroffen. Jurymitglieder, die sich der Stimme enthalten, können sich dafür entscheiden, ihre Enthaltung zu beenden, wenn die verbleibenden Jurymitglieder die spezifische Nominierung streichen, die zur Enthaltung geführt hat.

      Sonstige Erwägungen

      1. Revisionen

      Richtlinien und Verfahren werden bei Bedarf überprüft und überarbeitet, um sicherzustellen, dass sie weiterhin Best Practices widerspiegeln und die höchsten Standards für Fairness und Strenge einhalten, die mit der Mission des Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung übereinstimmen.

      2. Vertraulichkeit und Transparenz

      Der Deutsche Innovationspreis Glücksspielforschung setzt sich dafür ein, das Bedürfnis nach Vertraulichkeit zur Gewährleistung der Integrität des Bewertungsprozesses mit dem Wunsch nach Transparenz in seiner Arbeitsweise in Einklang zu bringen. Ziel ist es, Vertrauen und Glaubwürdigkeit zu schaffen und gleichzeitig die Privatsphäre der Nominierten und die Beratungen der Jury zu wahren.

      a) Transparenz des Prozesses

      Die allgemeine Struktur des Vergabeverfahrens ist öffentlich zugänglich, was den umfassenden und objektiven Charakter des Verfahrens verdeutlicht. Um jedoch die Authentizität des Auswahlprozesses zu gewährleisten, werden Einzelheiten zu den internen Diskussionen, Beratungen und Bewertungen der Jury vertraulich behandelt.

      b) Vertraulichkeit im Peer-Review

      Das Peer-Review-Verfahren muss streng vertraulich behandelt werden, um einen offenen Austausch von wissenschaftlichen Bewertungen und Meinungen zu ermöglichen. Diese Offenheit ist entscheidend, um eine umfassende und unvoreingenommene Bewertung jeder Nominierung zu gewährleisten.

      c) Geheimhaltung der Nominierten

      Die Namen und spezifischen Forschungsdetails der Nominierten werden während des Bewertungsprozesses nicht bekannt gegeben. Diese Sicherheitsmaßnahme dient dazu, die Privatsphäre aller Nominierten zu schützen und eine mögliche Einflussnahme von außen auf den Prozess zu verhindern.

      d) Vertraulichkeitsvereinbarung

      Jedes Mitglied des Beirats, die externen Gutachter und die am Vergabeverfahren beteiligten Verwaltungsmitarbeiter unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Diese Dokumente bekräftigen ihr Engagement für den Schutz der Privatsphäre und des geistigen Eigentums der Nominierten.

      e) Verletzung der Vertraulichkeit

      Etwaige Verletzungen der Vertraulichkeit werden umgehend und mit äußerster Ernsthaftigkeit behandelt. Jede Person, die gegen ihre Vertraulichkeitsvereinbarung verstoßen hat, kann aus ihrer Funktion entlassen werden und muss mit weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen.

      f) Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger

      Nachdem die endgültige Entscheidung getroffen wurde und die Preisträger informiert wurden, werden die Identität der Preisträger und eine allgemeine Begründung für ihre Auswahl veröffentlicht. Diese Offenlegung ermöglicht es der Stiftung, Exzellenz und Innovation in der Glücksspielforschung zu würdigen und anzuerkennen.

      g) Erfolglose Nominierte

      Informationen über erfolglose Nominierungen, einschließlich der Identität der Nominierten, werden vertraulich behandelt. Im Interesse der Transparenz können jedoch aggregierte statistische Informationen über die Anzahl und die großen Forschungsbereiche der Nominierungen offengelegt werden.

      h) Bitte um Transparenz

      Die Stiftung verpflichtet sich zur Offenheit und wird sich bemühen, Fragen zum Verfahren und zu den Vergabekriterien zu beantworten. Diese Antworten werden jedoch innerhalb der Grenzen liegen, die durch die Notwendigkeit gesetzt werden, die Privatsphäre der Nominierten zu respektieren und die Integrität des Prozesses zu wahren.

      3. Sitzungsprotokoll

      Über alle Beiratssitzungen wird ein Protokoll geführt. In diesem Protokoll werden die Verfahrenselemente der Sitzungen dokumentiert, einschließlich der anwesenden Mitglieder, der wichtigsten Diskussionsthemen und der allgemeinen Entscheidungen, ohne spezifische Einzelheiten über die Nominierungen oder die diesbezüglichen Beratungen offenzulegen.

      Das Protokoll wird allen Beiratsmitgliedern zur Verfügung gestellt, um das gegenseitige Verständnis und die Einigung über das Verfahren zu gewährleisten. Sie bleiben jedoch vertrauliche Dokumente, die nicht der Öffentlichkeit oder den Nominierten zugänglich gemacht werden, um die Privatsphäre der Diskussion und die Integrität des Entscheidungsprozesses zu schützen.

      Im Falle von Transparenzproblemen kann auf offizielle Anfrage hin eine redigierte Version des Protokolls zur Verfügung gestellt werden, in der vertrauliche und sensible Informationen weggelassen werden. Diese Entscheidung liegt im Ermessen des Beirats und wird mit größter Sorgfalt getroffen, um das Gleichgewicht zwischen Transparenz und Vertraulichkeit zu wahren.

      Diese Protokollrichtlinie unterstreicht das Engagement des Preises für die Prozessintegrität, indem sie eine aufgezeichnete Spur von Entscheidungen gewährleistet und gleichzeitig den offenen Austausch wissenschaftlicher Meinungen und Bewertungen, die Privatsphäre der Nominierten und die allgemeine Fairness des Vergabeprozesses gewährleistet.

      Bewerbungs- und Auswahlverfahren

      Überblick über den Prozess von der Einreichung bis zur Preisverleihung
      1. Beginn der Bewerbungsphase 28.05.2024
      2. Bewerbungsschluss 30.09.2024
      3. Erstellung Short-List erste Novemberwoche 2024
      4. Peer-review aller Short-List-Kandidaten bis 31.01.2025
      5. Preisverleihung April/Mai 2025 (tbd.)

      Benötigte Informationen

      • Forschungszusammenfassung
      • Institutionelle Befürwortung
      • Lebenslauf des Hauptautors
      • Motivationsschreiben (Erklärung zu den Auswirkungen auf die Glücksspielforschung, Relevanz für den Auftrag der Vergabe)
      • Nachweis der Veröffentlichung
      • Deklaration von potentiellen Interessenskonflikten

      Datenschutzerklärung

      Datenverarbeitung zum Zweck des Deutschen Innovationspreis Glücksspielforschung und des Deutschen Nachwuchsforschungspreis Glücksspielforschung
      1. Welche personenbezogenen Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet?

      Zur Durchführung des Forschungswettbewerbs „Deutscher Innovationspreis Glücksspielforschung“ und des „Nachwuchsforschungspreises“ verarbeiten wir personenbezogene Daten der Teilnehmer. Insbesondere werden die folgenden Daten erhoben:

      Ihr Name; Ihre E-Mail-Adresse; Ihr akademischer Hintergrund; Ihre Berufserfahrung; Ihr persönlicher Forschungsbeitrag; der Name der einreichenden Forschungseinrichtung; der Name des Ansprechpartners der einreichenden Forschungseinrichtung; Namen der Verfasser des Empfehlungsschreibens; Alle weiteren persönlichen Daten (insbesondere Lebenslauf, Publikationsliste und andere relevante Indikatoren für den Nachweis von Expertise), die Sie bei Ihrer Einreichung angeben; Zeitraum in dem Sie nach Erhalt Ihres Abschlusses wissenschaftlich tätig sind (nur für den Deutschen Nachwuchspreis Glücksspielforschung).

      Wenn Sie einen Forschungspreis für ein bestimmtes Jahr gewinnen, werden Ihr Name sowie Informationen über Ihre Forschung auf unserer Website veröffentlicht.

      1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden diese Daten verarbeitet?

      Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Verarbeitung einschließlich der Veröffentlichung Ihres Namens und von Informationen über Ihre Forschung (falls Sie einen Forschungspreis gewinnen sollten) ist für die Erfüllung des Vertrags (d. h. die Teilnahme am Forschungswettbewerb) zwischen dem Teilnehmer und uns erforderlich.

      1. Gibt es neben dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen weitere Empfänger der personenbezogenen Daten?

      Ihre Einreichung (und alle darin enthaltenen personenbezogenen Daten) wird an die folgenden Empfänger weitergegeben:

      • die Jury,
      • andere Wissenschaftler, die am Peer-Review-Verfahren oder die am Tie-Braker-Verfahren als externe Prüfer beteiligt sind.
      1. Wie lange werden die Daten gespeichert?

      Die Daten aller Teilnehmer werden bis 3 Jahre nach Bekanntgabe des Preisträgers für das jeweilige Jahr gespeichert.

      Eine Auflistung der Preisträger (Name und Forschung) wird auf unserer Website veröffentlicht und abrufbar sein, solange der Deutsche Innovationspreis Glücksspielforschung oder der Deutsche Nachwuchsforschungspreis Glücksspielforschung vergeben werden.

      Die ausführliche Datenschutzerklärung inklusive aller Rechte finden Sie unter:

      Privacy Policy